Legasthenie? Dyskalkulie?

Wenn Ihr Kind bereits in der Grundschule Probleme beim Lesen, Schreiben oder Rechnen hat bzw. hatte, kann es sein, dass es unter einer Legasthenie (Lese-Rechtschreibstörung) oder einer Dyskalkulie (Rechenstörung) leidet. Beides kann in meiner Praxis abgeklärt werden (Krankenkassenleistung).

 

Ablauf:

  • Erstgespräch mit Eltern und Kind, um sich kennen zu lernen, Fragen zu beantworten und die Vorgeschichte zu erfragen.
  • Zwei Testtermine mit dem Kind: Leistungsdiagnostik (Intelligenztest), Lese-Rechtschreibtest und/oder Rechentest und ggf. andere relevante Untersuchungsverfahren, wie Konzentrationstests, (Angst-)Fragebögen, Spielbeobachtung o.ä.
  • Auswertung, bei der die Ergebnisse Ihres Kindes mit den Normwerten seines Alters verglichen werden und die Zusammenschau aller Ergebnisse zeigt, ob eine Teilleistungsstörung vorliegt oder nicht.
  • Anschließende Beratung, bei der wir gemeinsam die Konsequenzen und Möglichkeiten besprechen, die sich für Ihr Kind aus den Untersuchungen ergeben - u.U.  Anspruch auf den sog. "Nachteilsausgleich" in der Schule, Lernhilfen, Therapiemöglicheiten etc.
  • Ggf. stelle ich Ihnen ein Attest aus, das Sie in der Schule für den "Nachteilsausgleich" und beim Jugendamt für den Antrag auf Lerntherapie vorlegen können.