Wenn Ihr Kind bereits in der Grundschule Probleme beim Lesen, Schreiben oder Rechnen hat bzw. hatte, kann es sein, dass es unter einer Legasthenie (Lese-Rechtschreibstörung) oder einer
Dyskalkulie (Rechenstörung) leidet. Beides kann in meiner Praxis abgeklärt werden (Krankenkassenleistung).
Ablauf:
- Erstgespräch mit Eltern und Kind, um sich kennen zu lernen, Fragen zu beantworten und die Vorgeschichte zu erfragen.
- Zwei Testtermine mit dem Kind: Leistungsdiagnostik (Intelligenztest), Lese-Rechtschreibtest und/oder Rechentest und ggf. andere relevante Untersuchungsverfahren, wie Konzentrationstests,
(Angst-)Fragebögen, Spielbeobachtung o.ä.
- Auswertung, bei der die Ergebnisse Ihres Kindes mit den Normwerten seines Alters verglichen werden und die Zusammenschau aller Ergebnisse zeigt, ob eine Teilleistungsstörung vorliegt oder
nicht.
- Anschließende Beratung, bei der wir gemeinsam die Konsequenzen und Möglichkeiten besprechen, die sich für Ihr Kind aus den Untersuchungen ergeben - u.U. Anspruch auf den sog.
"Nachteilsausgleich" in der Schule, Lernhilfen, Therapiemöglicheiten etc.
- Ggf. stelle ich Ihnen ein Attest aus, das Sie in der Schule für den "Nachteilsausgleich" und beim Jugendamt für den Antrag auf Lerntherapie vorlegen können.